Das Behinderten-Testament

Frau M., 75 Jahre alt, möchte ihren einzigen Angehörigen, den in einem Heim für geistig behinderte Menschen lebenden Sohn, als Alleinerbe einsetzen. Ihr Rechtsanwalt rät ihr zu einem Behindertentestament. Die Mieterträge aus ihrem Zweifamilienhaus gehen so als Vorerbe lebenslang an ihren Sohn. Dafür bürgt die Stiftung Leben, die Frau M. im Falle seines Ablebens als Nacherbe eingesetzt hat.
Durch das Behindertentestament hat sie erreicht, dass ihr Sohn in den Genuss der Mieteinnahmen kommt, ohne dass der Sozialhilfeträger auf das Erbe zugreifen kann. Zudem bleibt ihr Nachlass, weil auch keine Erbschaftssteuer anfällt, praktisch ungeschmälert und wirkt weit über ihren Tod hinaus.

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