Wie stifte ich?

Durch Ihre Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital.
Mit dessen Erträgen finanziert die Stiftung ihre Aufgaben. Sie können jedoch bestimmen, dass die Erträge aus ihrem Anteil bis zu einem Drittel Ihnen oder Ihrem Angehörigen zugute kommen.
Ihre Spende, gleichgültig ob Geld- oder Sachzuwendung, ist steuerlich absetzbar. Bei Schenkung eines Grundstücks oder einer Immobilie fällt keine Grunderwerbssteuer an.
In einem Behindertentestament können Sie einen behinderten Angehörigen testamentarisch bedenken und die Stiftung als Nacherbe benennen. Hier sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, dann rufen Sie uns bitte an: Telefon 07022/96366-0.

Sie wollen stiften!?

Hier die Bankverbindung:
KSK Esslingen-Nürtingen
IBAN: DE61 6115 0020 0100 5413 80

Zu Ihrer Sicherheit

Wer prüft und überwacht die Stiftung?
Eine gesetzlich festgelegte Abfolge von Kontroll- und Überwachungsinstrumenten garantiert, dass die Gelder der Stiftung dem Wunsch der Stifterin oder des Stifters entsprechend eingesetzt werden. Ein gewählter Stiftungsrat wacht über die Arbeit des Stiftungsvorstands und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Das Geschäftsgebaren der Stiftung unterliegt zudem der regelmäßigen Kontrolle des Regierungspräsidiums Stuttgart, des Finanzamts und eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers.